Inflationsausgleichsprämie
Unser Blog soll nicht nur informieren, sondern vor allem auch ganz legale Möglichkeiten der Steuerersparnis aufzeigen. Aus diesem Grund greifen wir aktuelle Themen aus unserer Beratungspraxis auf, die helfen sollen, Steuern zu sparen. Aus aktuellem Anlass gehen wir auf folgende aktuelle Frage ein:
3.000 € Prämie (netto)
Die Kostensteigerung macht sich in allen Bereichen bemerkbar. Der Gesetzgeber hat dies erkannt, und ermöglicht es den Arbeitgebern ihren Mitarbeitern einen Bonus in Höhe von maximal 3.000 € zahlen.
Damit sind auch noch in 2022 und vor Weihnachten Bonuszahlungen an Mitarbeiter möglich.
Folgende Fragen treten im Zusammenhang mit der Inflationsausgleichsprämie immer wieder auf:
Wer bekommt die Prämie in Höhe von 3.000 €?
Die Prämie von 3.000 € kann Arbeitnehmern gezahlt werden. Darunter fallen alle Personen, die einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber haben. Gezahlt werden kann die Prämie unter anderem auch an Azubis.
Hinweis: Im Detail bestehen natürlich auch hier Besonderheiten. Sprechen Sie uns im Zweifel sicherheitshalber an.
Kann die Prämie in Höhe von 3.000 € auch bei Minijobs gewährt werden?
Ja! Erfreulicherweise profitieren auch Arbeitnehmer im Rahmen eines Minijobs von der Begünstigung im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie. Arbeitgeber können auch diesen Arbeitnehmern die Prämie zahlen.
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Prämie in Höhe von 3.000 €? -Muss der Arbeitgeber die Prämie zahlen?
Nein! Bei der Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € handelt es sich um eine freiwillige Leistung.
Der Arbeitgeber kann die Prämie zahlen – muss aber nicht.
Muss auf die Prämie von 3000 € Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden?
Nein! Das Erfreuliche ist: Dieser Bonus ist sowohl lohnsteuerfrei als auch sozialversicherungsfrei. Im Gegensatz zu den üblichen Bonuszahlen des Arbeitgebers kommt bei der Inflationsausgleichsprämie genau der Betrag beim Arbeitnehmer an, den der Arbeitgeber auch zahlt.
Hinweis: in diesem Fall gilt netto = brutto = Arbeitgeberbrutto
Kann die Prämie von 3.000 € auch in einzelnen, monatlichen Raten gezahlt werden?
Ja! Es gibt keine Verpflichtung, dass die Prämie von 3.000 € in einem Einmalbetrag gezahlt wird. Denkbar ist also auch, dass mit der Prämie die monatliche Vergütung während dieses Zeitraums „aufgebessert“ wird.
Muss der Arbeitgeber 3.000 € zahlen oder ist auch eine geringere Prämie möglich?
Nein/JA! Bei den 3.000 € handelt es sich um die Maximalprämie. Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer auch mit geringeren Prämien unterstützen.
Ist die Möglichkeit der Zahlung einer Prämie in Höhe von 3.000 € zeitlich begrenzt?
Ja! Die Prämie erfasst alle Zahlungen in Höhe von maximal 3.000 € bis zum 31.12.2024.
Kann der Arbeitgeber bei Zahlung der Prämie an anderer Stelle das Gehalt kürzen? – Ist hier ein Sparmodell für den Arbeitgeber denkbar?
Nein! Die Zahlung der Arbeitgeberprämie muss zusätzlich zum üblichen Gehalt erfolgen. Eine Umwandlung von bestehendem Lohn ist nicht möglich.
Muss bei Zahlung der Prämie in Höhe von 3.000 € etwas in der Lohnabrechnung beachten achtet werden?
Ja! Auf der Gehaltsabrechnung sollte erkennbar sein, dass es sich um eine Prämie handelt. Wir empfehlen den entsprechenden Hinweis „Inflationsausgleichsprämie“. Zahlungen sind zu dem Lohnkonto zu vermerken.
Wird der Arbeitgeber bei der Inflationsausgleichsprämie unterstützt?
Nein! Viele Arbeitgeber wollen ihre Arbeitnehmer aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation unterstützen. Allerdings stellt sich für sie die Frage:
„Wird der Arbeitgeber bei Zahlung der Inflationsausgleichsprämie unterstützt? Oder muss der Arbeitgeber die 3000 € pro Arbeitnehmer alleine finanzieren?“
Die Antwort ist leider unmissverständlich klar: Der Gesetzgeber verlässt sich hier auf die Arbeitgeber. Eine Unterstützung der Arbeitgeber ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
Bei der Inflationsausgleichprämie in Höhe von 3000 € handelt es sich um eine tolle und unkomplizierte Möglichkeit, Arbeitnehmer in der momentan allgegenwertig angespannten, wirtschaftlichen Situation zu unterstützen.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an.