Überbrückungshilfe III +
Unser Blog soll nicht nur informieren, sondern vor allem auch ganz legale Möglichkeiten der Steuerersparnis aufzeigen. Aus diesem Grund greifen wir aktuelle Themen aus unserer Beratungspraxis auf, die helfen sollen, Steuern zu sparen.
Aus aktuellem Anlass gehen wir auf folgende aktuelle Frage ein:
Der Antrag kann bis zum 31.3.2022 gestellt werden
(Beachten Sie etwaige Fristverlängerungen)
- Zeitlicher Rahmen: Die Überbrückungshilfe III + umfasst die Monate Juli bis Dezember 2021.
- Antragsvoraussetzung ist, dass ein Umsatzrückgang von 30% im Vergleich zu dem entsprechenden Monat 2019 vorliegt.
- Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Umsatzrückgang über mehrere Monate vorliegt, sondern es sind die einzelnen Monate Juli bis Dezember zu prüfen.
- Entscheidend ist, dass der Umsatzrückgang coronabedingt zustande kommt.
- Die Förderhöhe orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten und bemisst sich in Abhängigkeit des Umsatzrückganges in den Monaten Juli bis Dezember 2021
Die Förderhöhe beträgt:
- bis 100% der Fixkosten (u.a. teilweise Gehälter, Miete, Versicherungen, laufende Steuerberaterkosten)bei mehr als 70% Umsatzeinbruch,
- bis 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
- bis 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30%
- Fixkosten: Die förderfähigen Fixkosten lassen sich den staatlichen FAQ entnehmen (Vorsicht: Die FAQ werden oft aktualisiert):
Siehe:
- Antragstellung: Der Antrag ist weiterhin nur über einen Steuerberater oder Rechtsanwalt möglich.
- Kosten des Antrages: Die geförderten Kosten umfassen auch die Kosten des Antrages! D.h. die Antragskosten werden bis zu 100% gefördert.
Nutzen Sie unbedingt die Fördermöglichkeit!
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne und prüfen unverbindlich die Voraussetzungen der Überbrückungshilfe!
Schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@gfp-beratung.de oder Nutzen Sie unser Kontaktformular unter https://www.gfp-beratung.de/gfp-2/kontakt/ und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag stellt weder eine verbindliche Steuer- noch Rechtsberatung dar.
Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung. Sollten Sie eine konkrete Umsetzung in Betracht ziehen, empfehlen wir dringend die Beratung durch Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt.
Dieser Beitrag kann gerne verwendet werden, sofern auf die Urheberschaft unserer Kanzlei hingewiesen wird.