44 EUR Sachbezug / Sparpotential
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit dem Arbeitgeber einen Sachbezug zu gewähren.
Dabei handelt es sich nicht um Geld, sondern einen sogenannten geldwerten Vorteil. Das kann unter anderem sein:
- Ein bestimmter Gegenstand
- Gutschein für einen Laden
- Gutschein für einen Onlineshop
- Musik/Streaming Aufladeguthaben
- Ersatz für Rechnungen
Vorteil: Der Sachbezug in Höhe von 44 EUR pro Mitarbeiter pro Monat ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Der Sachbezug ist im Ergebnis brutto=netto.
Ersparnis: Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sparen sich somit die Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer zudem die Lohnsteuer (Je nach persönlichen Merkmalen könnte ein 44 EUR Nettovorteil schon einmal das Doppelte kosten).
Wirkung: Eine Bruttogehaltserhöhung von 44 EUR im Monat ist (beinahe) nichts. 44 EUR netto sind dahingegen spürbar.
Geldkarte / Kreditkarte: Beliebt sind auch flexible einsetzbare Geldkarten, welche der Arbeitgeber mit 44 EUR pro Monat auflädt und der Arbeitnehmer überall zahlen kann.
Neu 2020: Hier gibt es eine Neuregelung ab dem 1.1.2020 (JStG 2019). Die Geldkarte darf nur zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag stellt weder eine verbindliche Steuer- noch eine Rechtsberatung dar. Es handelt sich um eine sehr vereinfachte Darstellung. Sollten Sie eine konkrete Umsetzung in Betracht ziehen, empfehlen wir dringend die Beratung durch Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt. Dieser Beitrag kann gerne verwendet werden, wenn auf die Urheberschaft unserer Kanzlei hingewiesen wird.