Holding
Von Seiten unserer Mandanten wird oftmals der Wunsch an uns herangetragen, eine Holding zu gründen. Als Argumente werden dabei gerne Steuersparmöglichkeiten angeführt.
Frage: Was ist eigentlich eine Holding?
Eine Holding ist eine Gesellschaft (GmbH, UG, AG, KG, OHG), die ihrerseits Anteile an Gesellschaften hält. Sie steht zwischen Inhaber und Gesellschaft.
Warum?
- Auf diese Weise können z.B. verschiedene Beteiligungen in einer Gesellschaft „verwaltet“ werden und auch steuerlich positive Effekte genutzt werden.
- Auch als Vermögenspool für Familien sind Holdingstrukturen interessant. So können die Angehörigen/Kinder gemeinsam an Gesellschaften, Aktien, Immobilien partizipieren, um z.B. Vermögen zu sichern.
Frage: Ist die Holding ein Steuersparmodell?
Vor diesem Hintergrund wollen wir in diesem Beitrag auf die Gründung einer Holding sowie die steuerlichen Rahmenbedingungen eingehen.
I. Wie gründet man eine Holding?
1. Neugründung
Bestehet noch keine Gesellschaft bzw. ein bestehendes Unternehmen kann die Holding relativ einfach gegründet werden, da regelmäßig keine steuerlichen Risiken drohen.
In diesem Fall kann eine Gesellschaft, z.B. eine GmbH gegründet werden und diese GmbH ist wiederum Gesellschafterin (Muttergesellschaft) einer weiteren Gesellschaft (Tochtergesellschaft). Die Tochtergesellschaft betreibt dann das eigentliche Unternehmen, während die Muttergesellschaft die Beteiligung an der Tochtergesellschaft hält.
Das ist der einfache Weg!
2. Gründung einer Holding bei bestehenden Unternehmen
Besteht bereits ein Unternehmen, hat dies, abhängig von der Rechtsform, steuerliche Auswirkungen. Dabei kann das Unternehmen als Einzelunternehmen oder als Teil einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) aber auch in einer eigenen GmbH bestehen.
Die Frage ist: Wie soll diese Unternehmen Teil einer Holding werden?
a) Dies erfolgt im Ergebnis dadurch, dass das Unternehmen auf einer Tochtergesellschaft übertragen werden und der bisherige Eigentümer des Unternehmens im Gegenzug für die Übertragung Anteile an der Gesellschaft erhält. Dies ist einleuchtend, da der Inhaber sein Unternehme überträgt, also einen „Wert“ weggibt.
Vorsicht: Hier lauern viele steuerliche Gefahren!
b) Alternativ werden die Anteile an der Unternehmensgesellschaft auf die Muttergesellschaft übertragen. Diese hält dann die Anteile und ist Gesellschafterin. Auch hier wird der übertragende Inhaber der Anteile Gesellschafter der Holding.
Vorsicht: Hier lauern viele steuerliche Gefahren!
Das ist der schwierigere Weg
II. Kommt es bei der Holdinggründung zu einer Steuerbelastung?
Wie immer, wenn steuerlich relevante Gegenstände oder Unternehmen übertragen werden, muss man sich die Frage stellen, ob es gegebenenfalls zu einer Besteuerung kommt.
Vorsicht: Die klare Antwort ist, dass die Übertragung von Anteilen und Betrieben in der Regel immer zu einer Steuerbelastung führen, es sei denn, es greifen die Ausnahmen des Umwandlungssteuerrechts (UmwStG).
Gute Nachricht: Hier bestehen zahlreiche Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die eine gefahrlose Gründung von Holdinggesellschaften ermöglichen.
Risiko / „Stille Reserven“
Gefährlich ist allerdings, dass hier nicht nur auf Seiten der Unternehmer, sondern auch auf Seiten von Rechtsanwälten und Steuerberatern gerne ein gefährlicher Irrtum besteht.
Mit einem Blick in die Bilanz wird oft irrtümlich angenommen, dass das Unternehmen keinen Wert darstellt und schon wird munter gestaltet. Das böse Erwachen kommt dann im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung.
Der Wert eines Unternehmens spiegelt sich regelmäßig nicht (nur) in der Bilanz sondern in den (versteckten), den stillen Reserven wieder.
Hierzu ein einfaches Beispiel:
Ein Haus steht in den Büchern mit 500.000 EUR. Nach der Immobilienpreisentwicklung der letzten Jahre ist es aber 1.500000 EUR wert. Die Differenz von 1 Mio. ist ggf. als Gewinn zu versteuern. Die Belastung kann leicht mehrere hunderttausend Euro betragen.
Was ist z.B. eine Arztpraxis wert. Die Computer, Behandlungstische etc? Nein, der eigentliche Wert ist der Patientenstamm bzw. dem Ruf und Ansehen der Kanzlei. Den finden man aber nicht „in den Büchern“.
Und genau diese Wertsteigerungen oder Werte werden besteuert! Bei den Werten kommt es meist zur Anwendung des Spitzensteuersatzes von über 40 % Steuer + Soli.
Gefahr / Liquidität: Es fließt gar kein Geld. Der betroffene Unternehmer muss aber ggf. sehr viele Steuern zahlen ohne über die Liquidität zu verfügen. In diesem Fall ist die Existenz des Unternehmens oder auch die persönliche Existenz gefährdet.
III. Kann man mit einer Holding Steuer sparen?
Frage: Lohnt sich nach den erwähnten steuerlichen Risiken überhaupt die Gründung einer Holding?
Die Frage kann mit einem klarem JA und einem ziemlich eindeutigem NEIN beantwortet werden.
Entscheidend ist, welche Zwecke mit der Holding verfolgt werden sollen und wie Gelder der Holding zukünftig verwendet werden.
1. Die Gelder der Holding dienen Geschäftszwecken.
Sollen Gelder/Gewinne wieder refinanziert werden, kann die Holding sehr interessant sein.
Eine GmbH (Holding/Muttergesellschaft) hält Anteile an einer T-GmbH (Tochtergesellschaft). Erhält die Muttergesellschaft Dividenden von Ihrer Tochtergesellschaft, beträgt die Steuerbelastung auf diese Dividenden lediglich 5%.
Hinweis: Erst die Ausschüttung an die Gesellschafter unterliegt der persönlichen Besteuerung (Spardose).
2. Die Gelder der Holding dienen privaten Zwecken
Sollen die Gelder privaten bzw. nichtunternehmerischen Zwecken genutzt werden, begründet die Holding keinen weiteren steuerlichen Vorteil. In diesem Fall kommt es zur „normalen“ Besteuerung ggf. zu einer höheren Besteuerung.
IV. Ergebnis / Optimierung
Die Holding ist kein „klassisches“ Modell der Steueroptimierung in dem Sinne, dass sie stets vorteilhaft ist.
- Sie kann aber, gerade im betrieblichen Umfeld ein sehr guter Weg sein, um Steuern zu sparen.
- Daneben ist sie ggf. genau das richtige Instrument um Vermögen vor zerschlageung zu schützen und auch hier Stuern zu sparen.
Die Frage ist schlichtweg: Wofür wird die Holding benötigt.
Hinweis: Unabhängig von Steuern kann die Holding auch aus anderen Gründen sinnvoll sein. Z.B. in der Strukturierung von Prozessen, im Rahmen der ermögensnachfolge, der angestrebten Veräußerung von Teilen des Vermögens, aber auch in der Vorbereitung von sonstigen strukturellen Änderungen.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag stellt weder eine verbindliche Steuer- noch eine Rechtsberatung dar.
Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung. Sollten Sie eine konkrete Umsetzung in Betracht ziehen, empfehlen wir dringend die Beratung durch Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt.
Dieser Beitrag kann gerne verwendet werden, wenn auf die Urheberschaft unserer Kanzlei hingewiesen wird.