Mitarbeiterbeteiligung
Im Startup-Bereich, aber auch in etablierten Branchen, v.a. auch im Rahmen der Unternehmensübertragung an die nächste Generation werden Mitarbeiter oftmals am Unternehmen beteiligt.
Ziel: Mit der Beteiligung wird die Verbundenheit und Loyalität gegenüber dem eigenen Unternehmen erhöht und der begünstigte Mitarbeiter, jetzt Gesellschafter, nimmt an der Wertsteigerung des Unternehmens teil. Bei Startup erfolgt die Wertsteigerung typischerweise nach entsprechenden Finanzierungsrunden.
Die Mitarbeiterbeteiligung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
1. Direkte Beteiligung
Vorteil: Echte Gesellschafterstellung, d.h. Mitbestimmung und Mitsprache + Gewinnbeteiligung.
Nachteil: Voll steuerpflichtiger Lohnbestandteil i.H.d. Wertes der zugewendeten Unternehmensbeteiligung.
2. Virtuelle Beteiligung
Vorteil: „Gewinnbeteiligung“ i.H.d. virtuellen Beteiligung, Lohnzufluss erst bei Auszahlung des „Gewinns“.
Nachteil: Keine Mitbestimmung und Mitsprache.
3. Stock Options
Das Recht zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten (unter Markt-) Wert Anteile an dem Unternehmen kaufen zu können.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag stellt weder eine verbindliche Steuer- noch eine Rechtsberatung dar. Es handelt sich um eine sehr vereinfachte Darstellung. Sollten Sie eine konkrete Umsetzung in Betracht ziehen, empfehlen wir dringend die Beratung durch Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt. Dieser Beitrag kann gerne verwendet werden, wenn auf die Urheberschaft unserer Kanzlei hingewiesen wird.