Energierecht
Wir beraten sowohl die klassischen Akteure der Energiewirtschaft (Netzbetreiber und Lieferanten) als auch neue Marktteilnehmer (Anlagenbetreiber, Aggregatoren, Smart-Energy-Dienstleister, Messstellenbetreiber) in den Bereichen Markt und Regulierung.
Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere in
- Wärme- und Contractingprojekten,
- Strom: Erzeugung, Einkauf, Lieferung, Optimierung des Bezugs,
- Anlagenbetrieb: Prüfung der möglichen Modelle nach dem EEG, KWKG u.a., Optimierungsvorschläge,
- Elektromobilität: Verträge, Umsetzung in Immobilienprojekten, bedarfsorientierte Beratung,
- Aufbau der Energieversorgung in Neubaugebieten: Vertragsgestaltung gemeinsam mit den Projektträgern,
- Neue Dienstleistungen: Prüfung der geplanten Modelle unter der umfassenden Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, Gutachten, Kommunikation mit der Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörden.
Das Energierecht betrifft mittlerweile viele Bereiche des Privat- und Geschäftslebens. Es entwickelt sich immer weiter und bringt immer mehr neue Inhalte mit sich. Teilen Sie uns Ihre Frage mit, unabhängig davon, wie groß oder wie klein die Idee dahinter zu sein scheint. Wir setzen uns mit Ihrem Vorhaben auseinander und planen gemeinsam das weitere Vorgehen!