Corona-Krise Sonderbonus (1.500 EUR)
Unser Blog soll nicht nur informieren, sondern vor allem auch ganz legale Möglichkeiten der Steuerersparnis aufzeigen. Aus diesem Grund greifen wir aktuelle Themen aus unserer Beratungspraxis auf, die helfen sollen, Steuern zu sparen.
Aus aktuellem Anlass gehen wir auf folgende aktuelle Frage ein:
Während der Corona-Krise erleben wir beruflich und privat nicht selten Extremsituationen. Dazu gehört sicherlich auch, dass auf der einen Seite Unternehmen komplett geschlossen sind, und auf der anderen Seite gewaltige Arbeitsmehrbelastungen in einzelnen Branchen bestehen.
Sollten -hoffentlich bald- wieder die uns bekannten, gesellschaftlichen Prozesse losgehen, werden vermutlich in allen Unternehmen und Branchen gewaltige Anstrengungen erforderlich sein.
Sonderbonus
Um diese Mehrarbeit und Belastung der Mitarbeiter zu honorieren, können Arbeitgeber bis zum 31.12.2020 ihren Mitarbeitern einen Sonderbonus in Höhe von bis zu 1.500 EUR zahlen oder als Sachlohn gewähren.
Dieser Bonus ist sowohl lohnsteuerfrei als auch sozialversicherungsfrei. Die Arbeitgeberbelastung beträgt daher 1.500 EUR.
Wichtige Voraussetzung:
Der Bonus muss zusätzlich zum bestehenden Lohn gezahlt werden. Eine Umwandlung/Reduzierung des Lohns und gleichzeitige Zahlung des Bonus ist nicht möglich. Auch eine bereits vor der Corona-Krise zugesagte Einmalzahlung kann grundsätzlich nicht in diesen abgabenfreien Bonus umgewandelt werden.
Kurzarbeit
Vorsicht: Der Bonus kann nicht verwendet werden, um Kurzarbeit aufzustocken. (Nach Beendigung der Kurzarbeit, wenn vermutlich alle Mitarbeiter „300%“ leisten werden, kommt der Bonus dahingegen in Betracht)
Minijob
Dass der Bonus auch bei Minijobs genutzt werden kann, wäre nach unserer Ansicht nur folgerichtig. Hier raten wir aber noch zur Zurückhaltung, bis dieser Punkt seitens der Regierung bzw. des Bundesfinanzministeriums geklärt wurde.
Update?
Die staatlichen Hilfsmaßnahmen werden derzeit mit heißer Nadel gestrickt und fortlaufend konkretisiert, angepasst oder geändert. Daher ist es unumgänglich, sich vor Tätigwerden noch einmal zu versichern, dass die rechtlichen Voraussetzungen weierhin bestehen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag stellt weder eine verbindliche Steuer- noch Rechtsberatung dar.
Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung. Sollten Sie eine konkrete Umsetzung in Betracht ziehen, empfehlen wir dringend die Beratung durch Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt.
Dieser Beitrag kann gerne verwendet werden, sofern auf die Urheberschaft unserer Kanzlei hingewiesen wird.