Corona Krise – Stundung / Herabsetzung der Vorauszahlungen
Unser Blog soll nicht nur informieren, sondern vor allem auch ganz legale Möglichkeiten der Steuerersparnis aufzeigen. Aus diesem Grund greifen wir aktuelle Themen aus unserer Beratungspraxis auf, die helfen sollen, Steuern zu sparen.
Aus aktuellem Anlass gehen wir auf folgende aktuelle Frage ein:
Corona-Krise – Stundung / Herabsetzung der Vorauszahlungen
DIE wirtschaftliche Herausforderung während der Corona-Krise besteht sicherlich in der Zahlung der laufenden Verpflichtungen (Miete, Pacht, Versicherungen, Leasing, Mitarbeiter, die nicht in Kurzarbeit sind etc.). Fast allen Betroffenen, v.a. den Unternehmen fehlt es in Zeiten des Umsatzeinbruchs und leider auch Komplettausfalls an der Liquidität (Wer hätte eine solche Situation auch voraussehen sollen).
Um Entlastung zu schaffen, gewährt das Finanzamt Stundungen der anstehenden Steuerzahlungen und auch Herabsetzung der Steuervorauszahlungen.
Den entsprechenden Antrag finden Sie unter:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuerzahlung/?f=LfSt
Die Stundung erfolgt während der Corona-Krise ausnahmsweise zinslos.
Wichtig: Die Steuervorauszahlungen orientieren sich an Ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der vergangenen Jahre. Sollte das Ergebnis in 2020 also schlechter werden (wovon leider vermutlich flächendeckend ausgegangen werden muss), sind die Vorauszahlungen anzupassen. Hierzu muss aber ein Antrag an Ihr Finanzamt gestellt werden.
Vorsicht: Eine Stundung bedeutet, dass die Verpflichtung zur Zahlung nur aufgeschoben ist und nicht aufgehoben ist.
Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind!
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag stellt weder eine verbindliche Steuer- noch Rechtsberatung dar.
Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung. Sollten Sie eine konkrete Umsetzung in Betracht ziehen, empfehlen wir dringend die Beratung durch Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt.
Dieser Beitrag kann gerne verwendet werden, sofern auf die Urheberschaft unserer Kanzlei hingewiesen wird.