Corona Krise – Soforthilfe /Liquiditätshilfe
Unser Blog soll nicht nur informieren, sondern vor allem auch ganz legale Möglichkeiten der Steuerersparnis aufzeigen. Aus diesem Grund greifen wir aktuelle Themen aus unserer Beratungspraxis auf, die helfen sollen, Steuern zu sparen.
Aus aktuellem Anlass gehen wir auf folgende aktuelle Frage ein:
Corona Krise – Soforthilfe /Liquiditätshilfe
Als eine erste Maßnahme zur Überbrückung der Liquiditätsengpässe, welche einen Großteil der Unternehmen aufgrund der Corona Krise, insbesondere der vorübergehenden Schließung der Unternehmen treffen, kann eine Soforthilfe beantragt werden.
Die Hilfe ist der Höhe nach begrenzt, aber immerhin ein Tropfen auf den heißen Stein:
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
Den entsprechenden Link finden Sie unter:
Der Antrag kann per Post, aber auch per Mail übermittelt werden. Die Adressen, eine weitergehende Erläuterung und Informationen etc. finden Sie unter:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind!
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag stellt weder eine verbindliche Steuer- noch Rechtsberatung dar.
Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung. Sollten Sie eine konkrete Umsetzung in Betracht ziehen, empfehlen wir dringend die Beratung durch Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt.
Dieser Beitrag kann gerne verwendet werden, sofern auf die Urheberschaft unserer Kanzlei hingewiesen wird.