Corona Krise – Kurzarbeitergeld
Unser Blog soll nicht nur informieren, sondern vor allem auch ganz legale Möglichkeiten der Steuerersparnis aufzeigen. Aus diesem Grund greifen wir aktuelle Themen aus unserer Beratungspraxis auf, die helfen sollen, Steuern zu sparen.
Aus aktuellem Anlass gehen wir auf folgende aktuelle Frage ein:
Die Corona Krise führt bei vielen Unternehmern zu spürbaren und teilweise wirtschaftlich existenzgefährdenden Situationen.
Um Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht entlassen zu müssen, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden:
Wann kann Kurzarbeitergeld wegen Corona beantragt werden?
- Es liegt ein beachtlicher Arbeits- und/oder Entgeltausfall durch Corona vor. Das ist bereits gegeben, wenn in dem jeweiligen Monat 1/3 der Arbeitnehmer mindestens 10% weniger Gehalt bekommen.
- Sie beschäftigen mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
- Sie zeigen den Arbeitsausfall sofort im dem jeweiligen Monat der Bundesagentur für Arbeit an.
Wie lange bekommt man Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise?
- Das Kurzarbeitergeld wird max. 12 Monate gewährt. Aktuell kann es auch auf 24 Monate verlängert werden.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld während der Corona-Krise?
- Das Kurarbeitergeld beträgt 60% des ausgefallenen Nettoentgelts.
- Bei Arbeitnehmern mit Kindern beträgt das Kurzarbeitergeld 67% des ausgefallenen Nettoentgelts.
Hinweis: Bezüglich der konkreten Höhe des Entgelts der Mitarbeiter und der Auswirkungen auf den Arbeitgeber ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters zu empfehlen.
Wie/Wo/Wann kann Kurzarbeitergeld während der Corona-Krise beantragt werden?
Kurzarbeitergeld wird zweistufig „beantragt“:
1. Anzeige des Arbeitsausfalls:
Die Krisensituation durch Corona ist bei der Bundesagentur für Arbeit schriftlich oder online zu beantragen.
Wichtig: Die Anzeige ist in dem Monat zu stellen, für den (erstmals) Kurzarbeitergeld beantragt wird. D.h. soll für März 2020 Kurzarbeitergeld beantragt werden, muss die Anzeige im März 2020 erfolgen!
Hinweis: Bezüglich der weiteren arbeitsrechtlichen Voraussetzungen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu empfehlen.
2. Antrag auf Kurzarbeitergeld:
Der eigentliche Antrag auf Kurzarbeitergeld erfolgt ebenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit.
Dabei muss der Arbeitgeber (bzw. dessen Steuerberater) die Höhe des Kurzarbeitergeldes selbst berechnen.
Der Antrag muss spätestens nach drei Monaten gestellt werden.
Wie sind die Anzeige sowie der Antrag zu stellen:
Für die Anzeige bzw. den Antrag sind zwingend die Formulare der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden oder das Online-Portal zu nutzen.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag stellt weder eine verbindliche Steuer- noch Rechtsberatung dar.
Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung. Sollten Sie eine konkrete Umsetzung in Betracht ziehen, empfehlen wir dringend die Beratung durch Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt.
Dieser Beitrag kann gerne verwendet werden, sofern auf die Urheberschaft unserer Kanzlei hingewiesen wird.